Flucht- und Rettungspläne & Feuerwehrpläne
PLÄNE FÜR DEN ERNSTFALL
Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne müssen zum Gebäude, zur Nutzung und zu den tatsächlichen betrieblichen Gegebenheiten passen. HSE-SOLUTION unterstützt bei der Prüfung, Erstellung und Aktualisierung – nach vorheriger Klärung, welche Anforderungen im konkreten Fall gelten.
Was HSE-SOLUTION für Sie übernimmt
- Prüfung vorhandener Flucht- und Rettungspläne auf Aktualität und Plausibilität
- Erstellung oder Überarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen nach geklärtem Bedarf
- Prüfung, Erstellung oder Aktualisierung von Feuerwehrplänen
- Berücksichtigung von Fluchtwegen, Rettungswegen, relevanten Einrichtungen und betrieblichen Besonderheiten
- Abstimmung des erforderlichen Umfangs mit den vorhandenen Gebäude- und Betriebsinformationen
- Unterstützung bei erforderlicher Abstimmung mit zuständigen Stellen
Wann besteht typischerweise Handlungsbedarf?
Zum Beispiel bei Umbauten, geänderter Raumaufteilung, veränderten Flucht- und Rettungswegen, neuer Nutzung, neuen betrieblichen Abläufen, fehlenden Plänen oder wenn vorhandene Unterlagen nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen.
So läuft die Zusammenarbeit ab
- Anforderungen klären: Wir prüfen zunächst, welche Planart und welcher Umfang tatsächlich benötigt werden.
- Unterlagen sichten: Vorhandene Pläne, Gebäudeinformationen und betriebliche Angaben werden zusammengeführt.
- Preis abstimmen: Sie erhalten vor Beginn der Erstellung eine transparente Kalkulation.
- Erstellen und abstimmen: Erst nach Ihrer Freigabe werden die vereinbarten Pläne erstellt oder aktualisiert.
Warum wir vorher prüfen
Bei Flucht- und Rettungsplänen und insbesondere bei Feuerwehrplänen können Anforderungen je nach Gebäude, Nutzung und zuständiger Stelle unterschiedlich sein. Deshalb setzen wir keine pauschale Standardleistung voraus, sondern klären den tatsächlichen Bedarf vor der Umsetzung.
Erst Umfang und Preis klären – dann beauftragen.
Verwandte Leistungen
Je nach Betrieb können auch Brandschutz, Notfallmanagement oder Gefährdungsbeurteilungen relevant sein.
Ihre Anfrage ist noch keine Beauftragung. Anforderungen, Umfang und Preis werden vor Beginn der Erstellung abgestimmt.