DGUV Vorschrift 2 für kleine Unternehmen
DGUV VORSCHRIFT 2
Unternehmen müssen eine geeignete betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert dabei die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) für den jeweiligen Unfallversicherungsträger. HSE-SOLUTION unterstützt insbesondere kleine Unternehmen bis 20 Beschäftigte bei der praktischen Organisation der sicherheitstechnischen Betreuung.
Was regelt die DGUV Vorschrift 2?
Die DGUV Vorschrift 2 beschreibt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Welche Betreuungsform und welcher konkrete Umfang für einen Betrieb gelten, hängt unter anderem vom zuständigen Unfallversicherungsträger, der Beschäftigtenzahl, der Branche und den betrieblichen Gefährdungen ab.
Deshalb sollte die Betreuung nicht allein anhand einer pauschalen Stundenzahl oder eines Standardpakets festgelegt werden. Vor Beginn prüft HSE-SOLUTION die betrieblichen Rahmenbedingungen und klärt, welche Betreuung zum Unternehmen passt.
Wann braucht ein Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Arbeitgeber müssen die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und der für ihren Unfallversicherungsträger geltenden DGUV Vorschrift 2 erfüllen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber fachlich beim Arbeitsschutz – zum Beispiel bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, bei Schutzmaßnahmen, bei Unterweisungs- und Dokumentationsthemen sowie bei der Weiterentwicklung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Die Verantwortung des Arbeitgebers wird dadurch nicht übertragen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt bei der fachgerechten Umsetzung.
DGUV Vorschrift 2 bei kleinen Unternehmen bis 20 Beschäftigten
Für kleine Betriebe können je nach zuständigem Unfallversicherungsträger und geltender Fassung besondere Betreuungsmodelle vorgesehen sein. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Beschäftigtenzahl. Auch Branche, Gefährdungssituation und die konkreten Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers müssen berücksichtigt werden.
HSE-SOLUTION richtet die Jahresbetreuung insbesondere an geeignete kleine Unternehmen bis 20 Beschäftigte. Vor einer Beauftragung werden die notwendigen Betriebsdaten geprüft und der passende Betreuungsumfang abgestimmt.
Was umfasst die sicherheitstechnische Betreuung?
- Beratung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Begehungen und Beurteilung der betrieblichen Arbeitsschutzsituation
- Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
- Beratung zu Arbeitsschutzmaßnahmen und deren Priorisierung
- Unterstützung bei Gefahrstoffmanagement, Brandschutz und Notfallorganisation
- Dokumentation der vereinbarten sicherheitstechnischen Betreuung
- Abstimmung mit dem Unternehmen zu erforderlichen Folgemaßnahmen
Prüfen ist Basis. Umsetzen ist Zusatzleistung. Zusätzliche Leistungen werden erst nach vorheriger Abstimmung von Umfang und Preis ausgeführt.
Grundbetreuung, betriebsspezifische Betreuung und alternative Modelle
Welche Systematik anzuwenden ist, richtet sich nach der für den Betrieb geltenden DGUV Vorschrift 2. Je nach Betriebsgröße und Unfallversicherungsträger können unterschiedliche Betreuungsformen relevant sein. HSE-SOLUTION prüft deshalb zunächst die Ausgangslage, statt eine Betreuungsform pauschal vorauszusetzen.
So läuft die Betreuung mit HSE-SOLUTION ab
- Betrieb einordnen: Branche, Beschäftigtenzahl, Unfallversicherungsträger, Standort und Besonderheiten werden erfasst.
- Anforderungen prüfen: Die für den Betrieb geltende Betreuung wird eingeordnet.
- Umfang abstimmen: Vor-Ort-Termine und notwendige Unterstützungsleistungen werden festgelegt.
- Preis bestätigen: Erst nach der Abstimmung erfolgt die Beauftragung.
- Betreuung umsetzen: Persönlich vor Ort und digital, wo dies sinnvoll ist.
Regionale sicherheitstechnische Betreuung
HSE-SOLUTION betreut Unternehmen vom Standort Römerberg aus unter anderem in Speyer, Germersheim, Schifferstadt, Ludwigshafen, Landau, Wörth am Rhein, Hockenheim und Schwetzingen sowie Mannheim.
Häufige Fragen zur DGUV Vorschrift 2
Gilt die DGUV Vorschrift 2 für jedes Unternehmen?
Welche konkreten Pflichten und Betreuungsmodelle gelten, richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger und den betrieblichen Voraussetzungen. Die Anforderungen sollten deshalb immer für den konkreten Betrieb geprüft werden.
Reicht eine einmalige Beratung aus?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die erforderliche Betreuung hängt von der geltenden Betreuungsform und vom betrieblichen Bedarf ab. Arbeitsschutz ist außerdem ein fortlaufender Prozess, der bei Veränderungen im Betrieb erneut betrachtet werden muss.
Kann HSE-SOLUTION die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit stellen?
Ja, sofern Branche, Betriebsgröße, Standort und Betreuungsbedarf zum angebotenen Leistungsumfang passen. Vor der Beauftragung wird dies gemeinsam geprüft.
Was kostet die Betreuung?
Die HSE-Jahresbetreuung beginnt bei geeigneten kleinen Unternehmen bis 20 Beschäftigte bei 850 € pro Jahr für ein Unternehmen und einen Standort bei passender betrieblicher Komplexität. Der konkrete Umfang und Preis werden vor der Beauftragung bestätigt.
Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 prüfen lassen
Ihre Anfrage ist noch keine Beauftragung. Betreuungsumfang und Preis werden vorab bestätigt.